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Carnet A.T.A.
Produktion · Begriffe

Carnet A.T.A.

ATA Carnet
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Zollpassierscheinheft fuer die voruebergehende Ausfuhr von Berufsausruestung — bei Filmdrehs ausserhalb der EU das Dokument, ohne das Kamera und Optik nicht ueber die Grenze kommen. Ausgestellt und verbuergt von den Industrie- und Handelskammern.

Das Carnet A.T.A. ist ein Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Verwendung von Waren im Ausland. Die Abkürzung steht für französisch admission temporaire und englisch temporary admission. Umgangssprachlich heißt es Reisepass für Waren, und das trifft die Funktion genau: das Heft reist mit der Ausrüstung, wird an jeder Grenze abgestempelt und kommt mit ihr zurück.

Zwei Funktionen in einem Dokument

Das Carnet ist Zollanmeldung und Sicherheit zugleich. Die Anmeldung ersetzt die sonst fällige Einfuhrabwicklung im Zielland. Die Sicherheit besteht darin, dass die IHK-Organisation gegenüber der Zollbehörde des Einfuhrlands dafür bürgt, dass keine Zollschuld entsteht — vorausgesetzt, die Ware verlässt das Land fristgerecht wieder. Ohne diese Bürgschaft müsste bei jeder Einreise eine Sicherheit hinterlegt und bei der Ausreise zurückgefordert werden.

Was für Filmproduktionen darunter fällt

Eine der drei tragenden Warenkategorien ist Berufsausrüstung, und dort ist Presse-, Rundfunk- und Fernsehausrüstung ausdrücklich genannt. Praktisch heißt das: Kamerabodies, Optiken, Licht, Stative, Ton und Monitoring gehen über ein Carnet. Voraussetzung ist eine vollständige, positionsgenaue Warenliste mit Seriennummern und Werten — nachträglich ergänzen lässt sie sich nicht, und was nicht auf der Liste steht, ist nicht gedeckt.

Geltungsbereich

Das Verfahren gilt in rund 80 Ländern. Innerhalb der EU wird kein Carnet gebraucht — der Binnenmarkt kennt keine Einfuhr. Relevant wird es also bei Drehs in der Schweiz, in Großbritannien, in den USA, in Nordafrika oder Asien.

Digitalpflicht seit dem 1. Juni 2026

EU, Schweiz, Großbritannien und Norwegen haben auf das vollständig digitale Carnet umgestellt. Alle ab dem 1. Juni 2026 ausgestellten Carnets müssen digital eröffnet werden. Ältere Produktionshandbücher und interne Abläufe, die auf das Papierheft und den physischen Stempel abstellen, sind an dieser Stelle veraltet.

Warum es in die Drehplanung gehört, nicht in die Abwicklung

Die Ausstellung braucht Vorlauf, und das Carnet ist an die eingetragene Warenliste gebunden. Ändert sich das Kamerapaket kurzfristig — ein anderer Body, ein anderer Objektivsatz —, passt das Dokument nicht mehr. In der Praxis ist das der Punkt, an dem Produktionen kippen: nicht weil das Carnet abgelehnt wird, sondern weil es zum Abreisetag noch nicht vorliegt oder nicht zur tatsächlich gepackten Ausrüstung passt. Ein Ausweichgerät, das an der Grenze nicht als Kinokamera eingestuft wird, ist ein verbreiteter Notbehelf — aber er verlagert das Problem nur, weil auch Kompaktgeräte anmeldepflichtig bleiben.

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